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Kinderrechte
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Hier sind Beispiele für die wichtigsten Kinderrechte in Deutschland:

Artikel* 2+4

Kinderrechte gelten für alle Kinder, egal, welche Hautfarbe, Religion oder Sprache sie haben und ob sie Junge oder Mädchen sind. Die Kinderrechte müssen eingehalten und bekannt gemacht werden.

Achtung der Kindesrechte und Verwirklichung der Kindesrechte

 

Artikel 3+18

Eltern und Staat sind dafür verantwortlich, dass es den Kindern gut geht und ihre Interessen und Bedürfnisse berücksichtigt werden.

Vorrang und Verantwortung für das Kindeswohl

 

Artikel 12

Kinder müssen bei allen Entscheidungen, die sie betreffen, nach ihrer Meinung gefragt werden. Kinder dürfen diese frei herraus sagen und sie muss danach auch berücksichtigt werden.

Berücksichtigung des Kindeswillens

 

Artikel 13+17

 

Kinder dürfen sich über alles informieren und sich dazu ihre eigene Meinung bilden. Sie dürfen dafür Fernsehen, Radio, Zeitungen, Internet usw. nutzen.

Meinungs- und Informationsfreiheit und Zugang zu den Medien

 

 

Artikel 19

Niemand darf Kinder schlagen oder sie zu Dingen zwingen, die sie nicht wollen und die ihnen wehtun !

Schutz vor Gewaltanwendung, Misshandlung, Verwahrlosung

 

Artikel 22

Kinder, die aus ihrer Heimat flüchten mussten, erhalten in anderen Ländern Schutz und Hilfe bei der Wahrnehmung ihrer Rechte.

Flüchtlingskinder

 

Artikel 23

Alle Kinder haben die gleichen Rechte und sollen gleich behandelt werden. Kinder mit Behinderungen sollen besondere Unterstützung erhalten.

Förderung behinderter Kinder

 

Artikel 24

Kinder sollen vor Krankheit geschützt werden. Und wenn sie doch krank werden, muss alles getan werden, damit sie wieder gesund werden.

Gesundheitsvorsorge

 

Artikel 27

Alle Kinder sollen so leben können, dass sie sich körperlich, geistig und seelisch gut entwickeln können. Sie sollen ausreichend Nahrung, Bekleidung und Wohnraum haben.

Angemessene Lebensbedingungen

 

Artikel 28

Kinder haben das Recht zur Schule zu gehen und alles zu lernen, was sie für ihr Leben benötigen.

Recht auf Bildung, Schule, Berufsausbildung

 

Artikel 31

Kinder haben das Recht auf Ruhe und Freizeit, Spiel und aktive Erholung. Dazu gehören freies Spiel und selbst gewählte Freizeitbeschäftigung.

Beteiligung an Freizeit, kulturellem und künstlerischem Leben

 

 

* Artikel = sind Abschnitte bzw. Kapitel eines Buches